Ich hab es geschafft. Seit dem 1.2. arbeite ich wieder. Kaum begonnen, ist die Elternzeit schon wieder vorbei. Was wollte ich nicht alles schaffen in den zwei Jahren Auszeit, die ich mir gönnen konnte …
Nicht die Hälfte davon hab ich geschafft. Das einzig wirklich große Projekt, was zur Umsetzung kam, ist Land-und-Kind.de. Kein Buch habe ich geschrieben, keine Fortbildung gemacht, keine Bilder gemalt, nicht Nähen gelernt, … die Liste ist lang.
Ich habe die vor mir liegende „freie“ Zeit völlig falsch eingeschätzt. Meine erste Schwangerschaft lag ja schon lange zurück und damals hab ich mir nur ein halbes Jahr zu Haus nehmen können. Da bin ich alles ganz anders angegangen. Die Eingewöhnung mit unserem kleinen Frühchen hat schon viel länger gedauert und sie ist auch von ganz anderer Persönlichkeit. Viel fordernder. Sie lässt mir lange nicht so viel Freiraum, wie es die Große in ihrem Alter tat. Dennoch hat die Zeit mir und meiner Familie unendlich gut getan. Ich würde den Zeitraum nie wieder so kurz ansetzen wie beim ersten Kind. Der Kleinen hat es damals nicht geschadet, aber mich selbst hat der Spagat zwischen meinem Kleinkind und dem Vollzeitjob total zermürbt.
Gut geplant ist fast gewonnen!
In diesen paar Sätzen stecken schon sehr viele wichtige Hinweise. Macht euch rechtzeitig Gedanken wie lang ihr in Elternzeit gehen wollt und könnt. Und plant von Beginn an die Zeit danach: Kindergarten, Krippe, Hort, Tagesmutter, Aupair, egal welche Lösung für euch die richtige ist, jede will von langer Hand geplant werden. Wer seinem Arbeitgeber einen Termin zur Rückkehr mitgeteilt hat und diesen am Ende nicht einhalten kann, muss aber nicht gleich in Panik verfallen, denn der Gesetzgeber sieht vor, dass man das auch ändern darf. Achtet nur darauf, dass ihr auch eurem Arbeitgeber gegenüber fair bleibt. Eine rechtzeitige Information ist wichtig. Drei Monate vor Ablauf der Elternzeit solltet ihr das Gespräch mit eurem Vorgesetzten suchen und die Details klären. Dann können sich beide Seiten darauf einstellen. Arbeitszeiten, Arbeitspensum und der Inhalt der Arbeit sollten dabei klar umrissen werden.
Bei mir zum Beispiel war klar, dass ich nicht in Vollzeit zurückkehren werde. Dies wird dann im Arbeitsvertrag festgelegt. Jeder hat das Recht diese Entscheidung für sich zu treffen. Wer noch nicht seine drei Jahre Elternzeit ausgeschöpft hat, der kann auch ein Arbeitsverhältnis parallel zur Elternzeit in Teilzeit wählen und am Ende der Elternzeit über die Stundenzahl entscheiden. Meine Tätigkeit als Service-Center-Leiterin musste ich durch meine Entscheidung allerdings abgeben, da sie nicht in Teilzeit ausgeübt werden kann. Meine Chefin hat in einem anderen Bereich eine Tätigkeit gefunden, die sehr gut zu mir passt. Wer den Rest seiner Elternzeit später zu nehmen gedenkt, zum Beispiel wenn das Kind in die Schule kommt, der hat dazu zwar das Recht, muss seinen Arbeitgeber aber schon zu Beginn der Elternzeit darüber in Kenntnis setzen. Bei der Planung am besten das ganze Thema googeln und sich die aktuelle Gesetzeslage mit den dazugehörigen Fristen ausdrucken! Eine gute Quelle ist hierbei das Bundesministerium für Familie.
Angst vor dem was kommt
Ich hatte zunächst Angst vor dem, was mich erwartet. In meinem Arbeitsbereich herrscht hohe Fluktuation. Die meisten Kollegen werden mich trotz 12 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht kennen. Mit dem Wechsel in den neuen Bereich bekomme ich auch eine andere Vorgesetzte. Die Abläufe und Strukturen haben sich entscheidend geändert. Ich hatte mich entschlossen, in den Jahren der Elternzeit komplett vom Job abzuschalten. Die Kollegen also nicht regelmäßig zu besuchen, nicht anzurufen, um zu fragen wie es läuft, … ob das richtig war?
Am Ende kann ich nur sagen, dass ich Glück hatte. Mein neues Team ist spitze. Die Arbeit macht Spaß und ich bin überall gut aufgenommen worden. Die Arbeitszeiten konnte ich exakt den Betreuungszeiten der Kinder anpassen und ich bin sehr flexibel. So geht es leider nicht immer. Ich weiß von vielen, denen der Wiedereinstieg in den Job sehr schwer gemacht wird. Und kann nur den Rat geben, sich zu wehren! Arbeitsplätze sind heute viel zu viel wert, als dass man sich rausdrängen lassen sollte, nur weil man Mutter geworden ist. Eine Tatsache, von der ja nun wirklich jeder etwas hat! Informiert euch genau über eure Rechte. Im Zweifelsfall immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Diejenigen, die mit Beginn der Elternzeit aus ihrem bisherigen Job ausscheiden, weil sie zum Beispiel nur ein befristetes Arbeitsverhältnis hatten, sollten sich sofort Gedanken machen, was sie nach der Elternzeit beruflich planen. Denn Bewerbungen brauchen Zeit und auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein großes Wagnis, dass viel Zeit und Arbeitseinsatz braucht. Nichts ist schlimmer, als am Ende mit einem kleinen Kind mittellos dazustehen. Die Hilfe vom Amt lässt oft viel zu lang auf sich warten und die endlosen Gänge sind aufreibend.
Alles in allem kann ich sagen, dass ich ganz gern wieder arbeiten gehe. Zumal ich da auch „unter Leute“ komme, was mir sehr gefehlt hat. Auf der anderen Seite bin ich abends super-KO und das Chaos nimmt hier langsam überhand. Ich bin inzwischen wohl der Typ, der am liebsten von zu Haus aus arbeiten möchte und vielleicht ist es ja irgendwann so weit. Das würde auch die kleine Maus freuen, der die Trennung von der Mama grad sehr schwer fällt. Bis dahin freu ich mich über meinen gelungenen Wiedereinstieg in den Job und die netten Gespräche mit meinen Kolleginnen!
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