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Risikolebensversicherung: Finanzielle Sicherheit für junge Familien

Beratungsportal Finanzen.de - Hier gibt es Infos zu RisikolebensversicherungenFür junge Familien bietet sich die Risikolebensversicherung als optimaler Vorsorgeschutz an. Mit vergleichsweise sehr niedrigen Beiträgen können Eltern ihre Kinder und sich selbst finanziell absichern, falls es zu einem Todesfall in der Familie kommt.

Die Risikolebensversicherung stellt eine wichtige finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen dar, wenn ein Elternteil verstirbt. Mit dem Verlust eines Familienmitglieds geraten besonders junge Familien häufig in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Fällt ein Partner und damit auch sein Einkommen plötzlich weg, haben die trauernden Hinterbliebenen häufig finanzielle Engpässe zu bewältigen. Verstirbt vielleicht sogar der Hauptverdiener der Familie, kann es mit dem Geld schnell sehr eng werden. Für die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung gelten in der Regel lange Wartezeiten. Zudem fallen die Einkünfte aus Witwen- oder Waisenrente für junge Familien häufig nur sehr gering aus, weil sich die Ansprüche nach Dauer und Höhe der Beitragszahlungen des Verstorbenen richten. Eine Risikolebensversicherung sichert den Angehörigen für den Todesfall eines Elternteils eine Kapitalzahlung zu. Die Auszahlung erfolgt in der Regel unmittelbar und ist für die Leistungsempfänger steuerfrei.

Garantie nur bei Tod

Die Risikolebensversicherung kann einen hohen finanziellen Schutz im Todesfall des Versicherungsnehmers gewährleisten. Die jährlichen Prämien fallen relativ niedrig aus und sind bei frühzeitigem Abschluss oftmals sogar noch günstiger. Der Tarif wird nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers berechnet, so dass Versicherte mit Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys mit Aufschlägen rechnen müssen. Die Risikolebensversicherung ist nicht als eine Form der Altersvorsorge zu verstehen. Der Versicherungsnehmer zahlt seine Beiträge einzig für das Versprechen der Versicherungsgesellschaft, in seinem Todesfall eine zuvor vertraglich festgelegte Summe auszuzahlen. Wenn der Versicherungsfall bis zum Ende des Vertrags nicht eingetreten ist, dann werden auch keine Auszahlungen fällig. Nur bei einigen Versicherungen können Überschüsse ausgezahlt werden oder Einzahlungen für eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Ehepartner sparen oftmals zusätzlich, wenn sie eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen. Für Frauen fallen die Beitragszahlungen wegen einer höheren Lebenserwartung zudem geringer aus als für Männer.

Sicherheit durch Restschuldversicherung

Mit der Gründung einer Familie fallen oftmals hohe Kosten etwa für ein neues Auto oder ein eigenes Haus an. Wurde für solche Anschaffungen ein Darlehen aufgenommen, so müssen die Hinterbliebenen mit dem Verlust eines Familienmitglieds die Tilgung dieses Darlehens übernehmen. Mit der Restschuldversicherung können Eltern sicherstellen, dass Kinder oder Partner nach einem Todesfall die Restschuld begleichen können. Die Versicherung garantiert, dass Angehörige die benötigte Summe erhalten, um die noch anfallenden Raten abzuzahlen. Oftmals kann die Versicherungssumme mit der Zeit sinken, wenn auch die Kreditschuld im Laufe der Zeit geringer wird.

Ein Gastartikel von:

finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AG
Internet: www.finanzen.de



One Comment

  1. Die Aussage, dass die Auszahlung für die Leistungsempfänger steuerfrei wäre, ist nicht korrekt. Tatsächlich unterliegen Leistungen aus Risikolebensversicherungen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund des Bezugsrechts oder beim Tod des Versicherungsnehmers von den Erben als Teil des Nachlasses geerbt werden.
    Nur wenn der Versicherungsnehmer die Leistung erhält, ist sie nicht erbschaftsteuerpflichtig. Deshalb sollten sich unverheiratete Paare auch „über Kreuz“ absichern, so dass Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind.
    Bei Ehepaaren spielt dies meist keine Rolle, da deren Erbschaftssteuerfreibetrag relativ hoch ist.